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   BFH, 07.05.1997 - X S 3/97   

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https://dejure.org/1997,31041
BFH, 07.05.1997 - X S 3/97 (https://dejure.org/1997,31041)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1997 - X S 3/97 (https://dejure.org/1997,31041)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - X S 3/97 (https://dejure.org/1997,31041)
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  • BFH, 20.10.1995 - IX S 4/95

    Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - X S 3/97
    Da außerdem sein Rechtsschutzbegehren in der Sache Az.: X B ... ebenfalls unzulässig ist (s. den hierzu ergangenen Senatsbeschluß), kommt für das PKH-Verfahren hinsichtlich der fehlenden Vertretung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) nicht in Betracht; der Verstoß gegen Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs steht einer Sachentscheidung in diesem Verfahren endgültig entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1995 X B 139/95, BFH/NV 1996, 256, m. w. N.).
  • BFH, 10.03.1994 - IX B 24/94

    Vordruckverfahren bei Prozeßkostenhilfe (§ 142 EStG )

    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - X S 3/97
    Er hat weder eine Erklärung nach § 117 Abs. 2 und Abs. 4 ZPO abgegeben (s. dazu Senatsbeschluß vom 12. April 1994 X S 1/94, BFH/NV 1994, 823) noch zur Konkretisierung des Streitverhältnisses etwas Brauchbares vorgetragen.
  • BFH, 17.10.1995 - X B 139/95

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein finanzgerichtliches Verfahren

    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - X S 3/97
    Da außerdem sein Rechtsschutzbegehren in der Sache Az.: X B ... ebenfalls unzulässig ist (s. den hierzu ergangenen Senatsbeschluß), kommt für das PKH-Verfahren hinsichtlich der fehlenden Vertretung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) nicht in Betracht; der Verstoß gegen Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs steht einer Sachentscheidung in diesem Verfahren endgültig entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1995 X B 139/95, BFH/NV 1996, 256, m. w. N.).
  • BFH, 12.04.1994 - X S 1/94
    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - X S 3/97
    Er hat weder eine Erklärung nach § 117 Abs. 2 und Abs. 4 ZPO abgegeben (s. dazu Senatsbeschluß vom 12. April 1994 X S 1/94, BFH/NV 1994, 823) noch zur Konkretisierung des Streitverhältnisses etwas Brauchbares vorgetragen.
  • BFH, 07.05.1997 - X S 4/97
    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - X S 3/97
    Anmerkung: Dem vorstehend wiedergegebenen Beschluß entspricht im wesentlichen auch der Beschluß vom 7. Mai 1997 X S 4/97.
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